FREI
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (B2B)

Allgemeine Geschäftsbedingungen B2B

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Verpackungsmaschinen & Service

Gültig für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Frei GmbH und gewerblichen Kunden (B2B)

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Bedingungen gelten für alle Lieferungen von Neumaschinen, überholten Gebrauchtmaschinen, Ersatzteilen sowie damit verbundenen Montage- und Serviceleistungen durch die Frei GmbH an gewerbliche Abnehmer. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.

2. ANGEBOTE, MUSTERTESTS & VERTRAGSSCHLUSS

Angebote sind für 30 Tage freibleibend. Für maßgefertigte Werkzeuge fordert die Frei GmbH vorab Kartonmuster des Kunden an, um im Werk Meran eine Taktleistungsanalyse durchzuführen.

Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Anzahlungseingang verbindlich zustande.

3. PREISE, ZAHLUNG & EIGENTUMSVORBEHALT

Preise verstehen sich netto ab Werk Meran (EXW) zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Frachtkosten.

Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Maschinen und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum der Frei GmbH.

4. GEWÄHRLEISTUNG & HAFTUNG

Bei Neumaschinen gilt die OEM-Herstellergarantie (12 Monate). Für überholte Gebrauchtmaschinen aus unserem Marktplatz gilt die im Einzelvertrag vereinbarte Gewährleistungsfrist nach bestandener Werkabnahme.

Die Haftung der Frei GmbH ist auf den Netto-Warenwert der betroffenen Lieferung beschränkt. Eine Haftung für Produktionsausfall oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

5. ANWENDBARES RECHT & GERICHTSSTAND

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Italien. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Bozen (Italien).